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Heilige Stätten in Mekka: Masjid al-Haram und Kaaba
Die Masjid al-Haram in Mekka ist die heiligste Moschee des Islam; in ihrem Innenhof steht die Kaaba, nach der Muslime weltweit beten. Hier finden Tawaf und Sa'i von Umrah und Hadsch statt. Zutritt haben nur Muslime. Beten ist ohne Genehmigung möglich, die Umrah nur mit Genehmigung über Nusuk.
| Bedeutung | heiligste Moschee des Islam, Kaaba als Gebetsrichtung (Qibla) |
|---|---|
| Zugang | nur für Muslime |
| Gebet | jederzeit ohne Genehmigung |
| Umrah | nur im gebuchten Zeitfenster der Nusuk-Genehmigung |
| Haupttore | König-Abdulaziz-Tor (1), Safa-Tor (11), Fath-Tor (45), Umrah-Tor (62), König-Fahd-Tor (79) |
| Nicht mitbringen | Speisen und Getränke außer Kaffee, Datteln und Wasser, spitze Gegenstände, brennbare Flüssigkeiten, große Taschen, Kinderwagen |
| Fotografieren | ausdrücklich verboten (Auswärtiges Amt) |
Was ist die Kaaba?
Die Kaaba ist ein würfelförmiges Bauwerk im Innenhof der Masjid al-Haram und die Gebetsrichtung (Qibla) der Muslime weltweit. Das Ministerium für Hadsch und Umrah bezeichnet sie als „das erste Haus, das für die Menschen errichtet wurde“, und beruft sich dabei auf den Koran. Die Umrundung der Kaaba, der Tawaf, ist ein Pfeiler von Umrah und Hadsch.
Religiöse Bedeutung, Geschichte und Überlieferungen zur Kaaba werden in der islamischen Tradition ausführlich behandelt. Wir beschränken uns auf die Darstellung des Ministeriums; für religiöse Fragen wenden Sie sich bitte an eine Gelehrte, einen Gelehrten oder Ihre Moschee.
Was gehört zur Masjid al-Haram?
Die Masjid al-Haram umschließt die Kaaba und den Masa, den Weg zwischen den Hügeln Safa und Marwa, auf dem der Sa'i stattfindet. Das Ministerium nennt den heiligen Bezirk den bedeutendsten und ehrwürdigsten Ort der Erde und die Qibla der Muslime. Sie hat viele nummerierte Tore mit Hinweistafeln; fünf davon bezeichnet das Ministerium als Haupttore.
- König-Abdulaziz-Tor (Nr. 1) am westlichen Vorplatz
- Safa-Tor (Nr. 11) in der Nähe des Masa
- Fath-Tor (Nr. 45) am nördlichen Vorplatz
- Umrah-Tor (Nr. 62) am nördlichen Vorplatz
- König-Fahd-Tor (Nr. 79) am westlichen Vorplatz
Vereinbaren Sie in Ihrer Gruppe ein nummeriertes Tor als Treffpunkt. Rund um die Moschee gibt es laut Ministerium Anlaufstellen für verirrte Pilger sowie zwei Betreuungsbereiche für Kinder unter zwölf Jahren.
Welche Regeln gelten für den Besuch?
Beten können Sie jederzeit ohne Genehmigung; die Umrah ist dagegen an das gebuchte Zeitfenster Ihrer Nusuk-Genehmigung gebunden. Nach den häufigen Fragen des Ministeriums ist der Tawaf ohne Genehmigung im ersten Stockwerk möglich. Ob und wann der Schwarze Stein berührt werden kann, regelt die Behörde für die Angelegenheiten der beiden Heiligen Moscheen; Nusuk bietet dafür keine Terminbuchung.
Den heiligen Bezirk von Mekka dürfen nur Muslime betreten (Ministerium für Hadsch und Umrah). In und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina gilt ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot (Auswärtiges Amt, Stand 30.09.2026).
- Nicht mitbringen: Speisen und Getränke außer Kaffee, Datteln und Wasser, spitze Gegenstände, brennbare Flüssigkeiten, große Taschen und Koffer, Kinderwagen.
- Kein Gepäck an Toren und Vorplätzen abstellen; Schließfächer nutzen.
- Eigene Rollstühle sind erlaubt, wenn Sie die dafür vorgesehenen Zugänge nutzen.
- Kinder ab fünf Jahren brauchen für die Umrah eine eigene Genehmigung über Nusuk.
Wann ist es am vollsten und am heißesten?
Am größten ist der Andrang zur Hadsch-Zeit, wenn die Einreise nach Mekka nur mit Hadsch-Visum möglich ist. Die Hitze ist von Mai bis September am stärksten; die mittleren Tageshöchstwerte liegen dann laut nationalem Wetterdienst zwischen 42 und 44 °C. Das Ministerium warnt vor Hitzschlag besonders beim Tawaf zur Mittagszeit und beim Sa'i bei Gedränge.
Wie die Umrah abläuft und welche Genehmigungen Sie brauchen, erklärt Umrah: Ablauf und Planung. Anreise und Orientierung in der Stadt beschreibt Mekka.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen und rät von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens ab (Teilreisewarnung, Stand 30.09.2026, unverändert gültig seit 22.09.2026). Seit Anfang September 2026 kommt es laut AA unter anderem in der Provinz Mekka immer wieder zu Drohnen- und Raketenangriffen; es rät, an belebten Orten, auch an Moscheen, besonders aufmerksam zu sein. Details: Sicherheit und Reisewarnung.
Genehmigung, Visum und Impfung: alles für die Umrah-Planung.
Visum und Genehmigungen für Umrah und HadschHäufige Fragen
Brauche ich zum Beten in der Masjid al-Haram eine Genehmigung?
Nein. Laut Ministerium ist das Gebet jederzeit ohne Genehmigung möglich. Nur die Umrah ist an eine Genehmigung gebunden.
Kann ich einen Termin buchen, um den Schwarzen Stein zu berühren?
Nein. Nusuk bietet dafür keinen Termin; zuständig ist die Behörde für die Angelegenheiten der beiden Heiligen Moscheen.
Darf ich in der Moschee fotografieren?
Nein. Laut Auswärtigem Amt gilt in und um die beiden Heiligen Moscheen ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot.
Darf ich mit dem Rollstuhl in die Moschee?
Ja, laut Ministerium auch mit dem eigenen Rollstuhl, sofern Sie die dafür vorgesehenen Zugänge nutzen.
Quellen und Prüfstand
- Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: Umrah und Makkah Al-Mukarramah, abgerufen am 30.09.2026
- Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: Things to remember (Tore, verbotene Gegenstände, Rollstühle, Kinder), abgerufen am 30.09.2026
- Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: häufige Fragen, abgerufen am 30.09.2026
- BehördeAuswärtiges Amt: Saudi-Arabien – Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
- Internationale OrganisationWMO World Weather Information Service: Makkah, abgerufen am 30.09.2026
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