Etwa 26,5 Millionen Menschen sind in Saudi-Arabien beheimatet.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist arabischer Abstammung, dass heißt entweder gebürtige Saudis oder Personen mit Ursprung in anderen arabischen Staaten, wie beispielsweise Jordanien, Ägypten, Syrien, Libanon und Palästina.
Menschen aus nicht arabischen Ländern bilden mit etwa 10% die Minderheit, dieser Teil der Bevölkerung stammt vorrangig aus Afrika (Äthiopien, Sudan, Somalia, Kenia, Tschad, Eritrea, Dschibuti usw.) und Asien (Indien, Sri Lanka, Bangladesch, Pakistan, Malaysia, Indonesien, Philippinen etc.), aber auch aus dem Iran und der Türkei. Diese Personen sind meist als Gastarbeiter beschäftigt und insbesondere in den Bereichen tätig, in denen die Araber nicht arbeiten wollen, wie beispielsweise Montagearbeiter, Taxifahrer, Maschinenbauer, Einzelhandelskaufmann oder auch Büroangestellter. Die ausländischen Arbeiter werden jedoch zunehmend aus ihren niedrig bezahlten Positionen verdrängt, die Regierung will diese Arbeitsplätze an junge, arbeitslose Saudis vergeben. Offizielle Angaben in Bezug auf die Arbeitslosigkeit existieren nicht, Schätzungen vermuten eine Arbeitslosenquote von bis zu 30%. Die Verrichtung von „niederen Arbeiten“ führt jedoch zu einer Verschlechterung des Ansehens. Ein Saudi, der derartige Tätigkeiten ausführt, liegt „unter dem Niveau“ der saudi-arabischen Frauen.
Das Durchschnittsalter der saudi-arabischen Bevölkerung beträgt 21,4 Jahre, knapp 2/3 der Bürger sind jünger als 25. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 77,8 Jahren (Frauen) beziehungsweise 73,7 Jahren (Männer).
Die Bevölkerungszahl wächst jedes Jahr um etwa 2%, die Säuglingssterblichkeit beträgt circa 5%. Auf 1000 Bürger kommen etwa 1,7 Ärzte und 2,3 Betten.
In Saudi-Arabien existieren circa 400 Stämme. Mehr als 10% der Bevölkerung leben als Nomaden oder Halbnomaden. Die Mehrzahl der Bürger wohnt in den saudi-arabischen Städten(etwa 85%).
Fast 100% der Einwohner sind Muslime (98%), die übrigen zwei Prozent verteilen sich auf den christlichen und den jüdischen Glauben. Staatsreligion ist der wahhabitische beziehungsweise salafitische Islam (Richtung des sunnitischen hanbalitischen Islam), circa 70% der Einwohner gehören diesem an. Zudem gibt es circa 5-10% Schiiten und etwa 12% gehören anderen sunnitischen Rechtsschulen an.
Die Religionsfreiheit ist beschränkt, so dürfen Schiiten beispielsweise bestimmte Bräuche, die im Gegensatz zum sunnitischen Islam stehen, nicht ausüben. Andere Religionen, wie das Christentum, das Judentum, der Buddhismus und der Hinduismus, dürfen nicht öffentlich praktiziert werden, Gastarbeiter und Diplomaten bilden hier keine Ausnahme. Nicht islamische Gotteshäuser und Gebetshäuser existieren nicht. Auf dem Land, auf dem die heiligsten Stätten des Islam (Kaaba, Grab des Propheten Mohammed) stehen, darf kein nicht islamisches Gotteshaus errichtet werden. Die aktive Verbreitung (Missionierung) von staatsfremden Religionen und der „Abfall vom Islam“ (Ridda oder Irtidad) sind ebenfalls strafbar, ebenso die öffentliche Bekennung zu einer der „islamischen Sekten“ (Aleviten, Drusen, Jesiden, Bahai etc.). Die Ausnahme bilden zwei deutsche Schulen (Riad, Dschidda), zumindest innerhalb des Schulgeländes gelten oben genannte Gesetze nicht, es gilt deutsches Recht.