In der vorislamischen Zeit besaßen die Frauen keinerlei Rechte.
So hatten die Frauen beispielsweise keinen Erbanspruch, weil sie keinen Kriegsdienst leisteten. Eine Scheidung war ihnen ebenfalls nicht gestattet, ein Mann hingegen konnte eine unbeschränkte Anzahl an Ehefrauen halten und nach Belieben die eheliche Beziehung beenden.
Die heilige Schrift des Islam, der Koran beziehungsweise Qur’an, änderte den Status der arabischen Frau. Gemäß dem Koran darf ein Moslem höchstens mit vier Frauen verheiratet sein, unter der Vorraussetzung, dass er sie alle gleichberechtigt behandelt. Heute halten gerade mal 2% der saudi-arabischen Männer mehr als eine Ehefrau. Auch in Bezug auf die Scheidungszahl wurde das Recht des Mannes eingegrenzt, zwei Scheidungen sind lediglich möglich.