Das unumstößliche Gesetz des Islam, die Schari’a, ist für den Moslem ein verbindlicher Wegweiser für das Leben (auf dem Weg zu Gott) und die Gesamtheit der religiösen, sozialen, rechtlichen und moralischen Gesetze.
Die Schari’a regelt alle Verpflichtungen und Beziehungen des Menschen zu seinen Mitmenschen und zu Gott.
Die islamischen Gesetze gelten prinzipiell für alle Menschen (auch für Nichtmuslime), nur wenige Verpflichtungen und Bereiche, unter anderem das tägliche Gebet, sind nur für Muslime verbindlich. Gott gilt als oberster Gesetzgeber. Der Koran ist die primäre Quelle des Rechts und wird ergänzt durch die Sunna – das beispielhafte Handeln und Reden Mohammeds.
Die menschlichen Handlungen werden durch die Schari’a in fünf Kategorien gegliedert und bewertet:
Pflicht – das Tun wird belohnt, das Unterlassen aber bestraft
Empfehlenswert – die Handlung wird belohnt, das Unterlassen jedoch nicht bestraft
Erlaubt – jeder kann selbst entscheiden, die Handlung und das Unterlassen werden weder bestraft noch belohnt
Verwerflich – das Tun wird nicht bestraft, das Unterlassen aber belohnt
Verboten – das Unterlassen wird belohnt, die Handlung wird bestraft
Die Strafen erfolgen im Diesseits.
Zur Ausführung einer Tat gehören unterschiedliche Elemente, beispielsweise die Grundpfeiler (arkān). Fehlen diese Elemente, zum Beispiel die Absicht (nīya), die zu den Grundpfeilern zählt, ist die Handlung nichtig.
Die Schari’a gilt in den westlichen Ländern als rückständiges Rechtssystem, unter anderem weil Folterungen bis zum Tod zu den Strafen gehören und die Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht gewahrt ist.
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